Allgemeine
Geschäftsbedingungen
Diese AGB regeln die Vertragsbeziehung zwischen der Panda Gastro GmbH und ihren Kundinnen und Kunden für die Bereiche Third-Party-Hotelmanagement, Beratung (Panda Consulting) und Verlag (Panda Publishing).
A. Allgemeine Bestimmungen
1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB") gelten für sämtliche Verträge, die zwischen der Panda Gastro GmbH (nachfolgend „Auftragnehmerin") und ihren Kundinnen und Kunden (nachfolgend „Auftraggeberin" oder „Kunde") abgeschlossen werden, soweit nicht im Einzelfall schriftlich abweichende Vereinbarungen getroffen wurden.
Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden gelten nur dann, wenn ihre Geltung von der Auftragnehmerin ausdrücklich schriftlich anerkannt wurde.
2. Vertragsschluss
Angebote der Auftragnehmerin sind freibleibend, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet werden. Ein Vertrag kommt zustande durch schriftliche Auftragsbestätigung der Auftragnehmerin oder durch tatsächlichen Beginn der Leistungserbringung nach Auftragsannahme. E-Mail-Korrespondenz erfüllt die Schriftform.
3. Preise und Honorare
Sämtliche Preise und Honorare verstehen sich in Schweizer Franken (CHF) und exklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer, sofern nicht anders ausgewiesen. Auslagen und Spesen werden gegen Beleg oder gemäss vereinbarter Pauschale weiterverrechnet.
4. Zahlungsbedingungen
Rechnungen sind innerhalb von 30 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig. Bei verspäteter Zahlung wird ein Verzugszins von 5 % p.a. gemäss Art. 104 OR berechnet. Mahnspesen ab der zweiten Mahnung betragen CHF 30 je Mahnung.
Bei Aufträgen mit einem Auftragsvolumen ab CHF 5'000 ist die Auftragnehmerin berechtigt, eine Anzahlung von 30 % bei Vertragsabschluss zu verlangen.
5. Leistungserbringung und Mitwirkung
Die Auftragnehmerin erbringt ihre Leistungen mit der gebotenen Sorgfalt und nach anerkannten fachlichen Standards. Der Kunde stellt der Auftragnehmerin alle für die Auftragserfüllung notwendigen Informationen, Unterlagen und Zugänge rechtzeitig zur Verfügung und benennt eine verantwortliche Ansprechperson.
6. Haftung
Die Auftragnehmerin haftet für nachweislich vorsätzlich oder grobfahrlässig verursachte Schäden. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit, Hilfspersonen (Art. 101 OR) sowie für mittelbare Schäden, Folgeschäden, entgangenen Gewinn und reine Vermögensschäden ist im gesetzlich zulässigen Umfang ausgeschlossen.
Die Gesamthaftung der Auftragnehmerin ist auf die Höhe des im konkreten Auftrag vereinbarten Honorars beschränkt, höchstens jedoch auf die Deckungssumme der Berufshaftpflichtversicherung.
7. Verschwiegenheit und Datenschutz
Beide Parteien verpflichten sich, sämtliche im Rahmen der Geschäftsbeziehung erlangten Informationen vertraulich zu behandeln. Diese Pflicht besteht auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses fort. Die Bestimmungen der Datenschutzerklärung sind integraler Bestandteil dieser AGB.
8. Gewährleistung
Die Auftragnehmerin gewährleistet die fachgerechte Erbringung der vereinbarten Leistung. Beanstandungen sind innerhalb von zehn Arbeitstagen nach Leistungserbringung schriftlich anzuzeigen. Bei berechtigter Mängelrüge erfolgt Nachbesserung. Ist eine Nachbesserung nicht möglich oder fehlgeschlagen, kann der Kunde Minderung oder — bei wesentlichen Mängeln — Rücktritt verlangen.
9. Höhere Gewalt
Die Auftragnehmerin haftet nicht für Verzögerungen oder Ausfall von Leistungen, die durch höhere Gewalt verursacht sind. Als höhere Gewalt gelten insbesondere Naturkatastrophen, behördliche Anordnungen, Pandemien, Streiks und sonstige unvorhersehbare Ereignisse, die ausserhalb des Einflussbereichs der Auftragnehmerin liegen.
10. Schlussbestimmungen
Änderungen und Ergänzungen dieser AGB sowie der auf ihrer Grundlage geschlossenen Verträge bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung dieses Schriftformerfordernisses.
Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.
Es gilt ausschliesslich Schweizer Recht unter Ausschluss des CISG. Ausschliesslicher Gerichtsstand ist Sarnen, Kanton Obwalden, Schweiz.
B. Besondere Bestimmungen für Third-Party-Hotelmanagement
11. Mandatsverhältnis
Die Auftragnehmerin übernimmt im Rahmen eines Managementmandats die operative Führung des Betriebs im Namen und auf Rechnung der Eigentümerschaft. Umfang, Vollmachten und Reportingpflichten werden im individuellen Mandatsvertrag festgelegt, der diesen AGB als Rahmenbestimmungen vorgeht, soweit er abweichende Regelungen enthält.
12. Vollmachten und Handlungsspielraum
Die Eigentümerschaft erteilt der Auftragnehmerin die für die operative Führung erforderlichen Vollmachten (insbesondere Personal, Einkauf, Preisgestaltung im vereinbarten Rahmen). Geschäfte, die den im Mandatsvertrag definierten Rahmen überschreiten (z. B. Investitionen ab einem festgelegten Schwellenwert), bedürfen der vorherigen Zustimmung der Eigentümerschaft.
13. Reporting
Die Auftragnehmerin erstellt periodisches, transparentes Reporting (insbesondere Betriebsergebnis, Auslastung, Revenue-Kennzahlen) im im Mandatsvertrag festgelegten Rhythmus. Die Eigentümerschaft erhält jederzeit Einsicht in die relevanten Betriebszahlen.
14. Honorar
Das Managementhonorar wird als Fixum, umsatz- oder ergebnisabhängige Komponente oder Kombination daraus im Mandatsvertrag festgelegt. Auslagen und Spesen, die im Rahmen der Mandatsführung anfallen, werden gegen Beleg oder gemäss vereinbarter Pauschale weiterverrechnet.
15. Mandatsbeendigung
Managementmandate können von beiden Parteien mit der im Mandatsvertrag festgelegten Frist schriftlich gekündigt werden, mindestens jedoch mit einer Frist von drei Monaten auf Saisonende. Bereits erbrachte Leistungen sind in jedem Fall zu vergüten.
16. Personalverantwortung
Soweit im Mandatsvertrag vorgesehen, führt die Auftragnehmerin das Personal des Betriebs disziplinarisch und fachlich. Arbeitsvertragliche Arbeitgeberin bleibt, sofern nicht anders vereinbart, die Eigentümerschaft bzw. die jeweilige Betriebsgesellschaft.
C. Besondere Bestimmungen für Panda Consulting
17. Honorarmodell
Beratungsleistungen werden nach Tagessatz, Stundensatz, Projektpauschale oder Retainer abgerechnet. Das konkrete Modell, der konkrete Satz und der Leistungsumfang werden im schriftlichen Auftrag festgehalten. Optionale Erfolgshonorare werden nur kombiniert mit einem Grundhonorar vereinbart.
18. Verschwiegenheit und NDA
Bei jedem Beratungsmandat unterzeichnen beide Parteien eine separate Vertraulichkeitsvereinbarung (NDA). Sämtliche im Rahmen des Mandats erhaltenen Informationen, Zahlen, Mitarbeiterdaten und strategischen Überlegungen werden zeitlich unbeschränkt vertraulich behandelt.
19. Ergebnisverantwortung
Die Auftragnehmerin schuldet eine fachgerecht erbrachte Beratungsleistung (Sorgfaltspflicht im Sinne von Art. 398 OR), nicht jedoch einen bestimmten wirtschaftlichen Erfolg. Empfehlungen sind Entscheidungsgrundlagen — die unternehmerische Verantwortung verbleibt beim Kunden.
20. Mandatsbeendigung
Beratungsmandate können von beiden Parteien jederzeit mit einer Frist von 30 Tagen auf das Monatsende schriftlich gekündigt werden. Bereits erbrachte Leistungen sind in jedem Fall zu vergüten. Retainer werden anteilig abgerechnet.
D. Besondere Bestimmungen für Panda Publishing
21. Verlagsvertrag und Manuskripte
Publikationen unter dem Imprint Panda Publishing erscheinen auf Grundlage eines separaten Verlagsvertrags zwischen der Autorin oder dem Autor und der Panda Gastro GmbH als Verlegerin. Der Verlagsvertrag regelt Rechteübertragung, Tantiemen, Auflagen und Werkrechte.
22. B2B-Bestellungen und Whitelabel
Hotelketten, Gastronomiefilialisten und Verbände können Bücher des Verlags in Mengen ab zehn Exemplaren bestellen. Konditionen werden im Einzelangebot festgelegt. Ausgaben mit individualisiertem Eindruck (Logo, Whitelabel) sind für die Fachbuch-Reihe vorgesehen; die Mindestbestellmenge dafür beträgt 100 Exemplare je Titel.
23. Urheberrecht
Sämtliche Verlagserzeugnisse sind urheberrechtlich geschützt. Die Vervielfältigung, Weitergabe oder digitale Erfassung ganzer Werke oder wesentlicher Teile bedarf der schriftlichen Zustimmung des Verlags. Zitate im Rahmen des Zitatrechts (Art. 25 URG) sind zulässig.
24. Direktverkauf — Widerrufsrecht
Bei Bestellungen über den Direktverkauf auf pandagastro.com durch Konsumenten gilt ein Widerrufsrecht von 14 Tagen nach Erhalt der Ware. Der Widerruf ist formlos per E-Mail an publishing@pandagastro.com möglich. Rücksendekosten trägt der Kunde, ausser bei mangelhafter Ware. Sonderanfertigungen (Whitelabel, Sonderdrucke) sind vom Widerrufsrecht ausgeschlossen.