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Allgemeine
Geschäfts­bedingungen

Diese AGB regeln die Vertragsbeziehung zwischen der Panda Gastro GmbH und ihren Kundinnen und Kunden für die Bereiche Catering (Chäs & Spritz), Beratung (Panda Consulting) und Verlag (Panda Publishing).

A. Allgemeine Bestimmungen

1. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäfts­bedingungen (nachfolgend „AGB") gelten für sämtliche Verträge, die zwischen der Panda Gastro GmbH (nachfolgend „Auftragnehmerin") und ihren Kundinnen und Kunden (nachfolgend „Auftraggeberin" oder „Kunde") abgeschlossen werden, soweit nicht im Einzelfall schriftlich abweichende Vereinbarungen getroffen wurden.

Allgemeine Geschäfts­bedingungen des Kunden gelten nur dann, wenn ihre Geltung von der Auftragnehmerin ausdrücklich schriftlich anerkannt wurde.

2. Vertragsschluss

Angebote der Auftragnehmerin sind freibleibend, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet werden. Ein Vertrag kommt zustande durch schriftliche Auftragsbestätigung der Auftragnehmerin oder durch tatsächlichen Beginn der Leistungs­erbringung nach Auftragsannahme. E-Mail-Korrespondenz erfüllt die Schriftform.

3. Preise und Honorare

Sämtliche Preise und Honorare verstehen sich in Schweizer Franken (CHF) und exklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer, sofern nicht anders ausgewiesen. Auslagen und Spesen werden gegen Beleg oder gemäss vereinbarter Pauschale weiterverrechnet.

4. Zahlungsbedingungen

Rechnungen sind innerhalb von 30 Tagen ab Rechnungs­datum ohne Abzug zur Zahlung fällig. Bei verspäteter Zahlung wird ein Verzugszins von 5 % p.a. gemäss Art. 104 OR berechnet. Mahnspesen ab der zweiten Mahnung betragen CHF 30 je Mahnung.

Bei Aufträgen mit einem Auftragsvolumen ab CHF 5'000 ist die Auftragnehmerin berechtigt, eine Anzahlung von 30 % bei Vertragsabschluss zu verlangen.

5. Leistungserbringung und Mitwirkung

Die Auftragnehmerin erbringt ihre Leistungen mit der gebotenen Sorgfalt und nach anerkannten fachlichen Standards. Der Kunde stellt der Auftragnehmerin alle für die Auftrags­erfüllung notwendigen Informationen, Unterlagen und Zugänge rechtzeitig zur Verfügung und benennt eine verantwortliche Ansprechperson.

6. Haftung

Die Auftragnehmerin haftet für nachweislich vorsätzlich oder grobfahrlässig verursachte Schäden. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit, Hilfspersonen (Art. 101 OR) sowie für mittelbare Schäden, Folgeschäden, entgangenen Gewinn und reine Vermögensschäden ist im gesetzlich zulässigen Umfang ausgeschlossen.

Die Gesamthaftung der Auftragnehmerin ist auf die Höhe des im konkreten Auftrag vereinbarten Honorars beschränkt, höchstens jedoch auf die Deckungssumme der Berufshaftpflicht­versicherung.

7. Verschwiegenheit und Datenschutz

Beide Parteien verpflichten sich, sämtliche im Rahmen der Geschäfts­beziehung erlangten Informationen vertraulich zu behandeln. Diese Pflicht besteht auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses fort. Die Bestimmungen der Datenschutzerklärung sind integraler Bestandteil dieser AGB.

8. Gewährleistung

Die Auftragnehmerin gewährleistet die fachgerechte Erbringung der vereinbarten Leistung. Beanstandungen sind innerhalb von zehn Arbeitstagen nach Leistungserbringung schriftlich anzuzeigen. Bei berechtigter Mängelrüge erfolgt Nachbesserung. Ist eine Nachbesserung nicht möglich oder fehlgeschlagen, kann der Kunde Minderung oder — bei wesentlichen Mängeln — Rücktritt verlangen.

9. Höhere Gewalt

Die Auftragnehmerin haftet nicht für Verzögerungen oder Ausfall von Leistungen, die durch höhere Gewalt verursacht sind. Als höhere Gewalt gelten insbesondere Naturkatastrophen, behördliche Anordnungen, Pandemien, Streiks und sonstige unvorhersehbare Ereignisse, die ausserhalb des Einflussbereichs der Auftragnehmerin liegen.

10. Schlussbestimmungen

Änderungen und Ergänzungen dieser AGB sowie der auf ihrer Grundlage geschlossenen Verträge bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung dieses Schriftform­erfordernisses.

Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.

Es gilt ausschliesslich Schweizer Recht unter Ausschluss des CISG. Ausschliesslicher Gerichtsstand ist Sarnen, Kanton Obwalden, Schweiz.

B. Besondere Bestimmungen für Chäs & Spritz (Catering)

11. Buchung und Mindestumsatz

Chäs & Spritz wird mit zwei Ape-Fahrzeugen betrieben (Schwerpunkte: Raclette / Apéro & Café). Buchungen erfolgen nach Verfügbarkeit. Die Auftragnehmerin behält sich vor, einen Mindestumsatz oder eine Pauschal­charterung je Anlass zu vereinbaren — der konkrete Wert wird im Einzelangebot ausgewiesen.

12. Anfahrt und Standort

Anfahrt und Spesen werden gemäss Angebot pauschaliert oder km-basiert verrechnet. Der Kunde stellt einen geeigneten, ebenen Standplatz mit Zufahrts­möglichkeit für das Ape-Fahrzeug zur Verfügung. Falls Strom-, Wasser- oder Abwasser­anschluss notwendig sind, wird dies im Angebot festgehalten.

13. Personenanzahl und Verbrauchs­abrechnung

Die im Angebot genannte Personenzahl ist verbindliche Kalkulations­grundlage. Tatsächliche Verbrauchs­mengen werden nach Anlass abgerechnet, sofern eine Verbrauchs­abrechnung (statt Pauschale) vereinbart wurde. Mindestabrechnung erfolgt auf Basis der zugesicherten Personenzahl.

14. Stornierung

Wird der Auftrag durch den Kunden storniert, fallen folgende Stornogebühren an:

  • bis 30 Tage vor dem Anlass: kostenfrei
  • 29 bis 15 Tage vor dem Anlass: 30 % der Auftragssumme
  • 14 bis 7 Tage vor dem Anlass: 60 % der Auftragssumme
  • weniger als 7 Tage vor dem Anlass: 90 % der Auftragssumme
  • am Anlasstag selbst: 100 % der Auftragssumme

Bei Stornierung wegen behördlich angeordneter Veranstaltungs­verbote oder höherer Gewalt gilt Ziff. 9. Eine kostenfreie Verschiebung um bis zu zwölf Monate ist nach Verfügbarkeit möglich.

15. Lebensmittelhygiene und Allergene

Die Auftragnehmerin arbeitet nach HACCP-Standards und schweizerischem Lebensmittel­recht. Der Kunde ist verpflichtet, allfällige Allergien oder Unverträglich­keiten unter Gästen rechtzeitig vor dem Anlass mitzuteilen. Es kann keine Garantie für vollständige Allergen­freiheit gegeben werden, da die Produktion in Mehrzweck­küchen erfolgt.

16. Alkoholausschank

Bei Anlässen mit Alkoholausschank verpflichtet sich der Kunde, die gesetzlichen Bestimmungen zum Jugendschutz einzuhalten und gegebenenfalls erforderliche Bewilligungen einzuholen. Die Auftragnehmerin behält sich vor, alkoholische Getränke an erkennbar minderjährige oder erkennbar stark alkoholisierte Personen nicht abzugeben.

C. Besondere Bestimmungen für Panda Consulting

17. Honorarmodell

Beratungs­leistungen werden nach Tagessatz, Stundensatz, Projekt­pauschale oder Retainer abgerechnet. Das konkrete Modell, der konkrete Satz und der Leistungs­umfang werden im schriftlichen Auftrag festgehalten. Optionale Erfolgshonorare werden nur kombiniert mit einem Grundhonorar vereinbart.

18. Verschwiegenheit und NDA

Bei jedem Beratungs­mandat unterzeichnen beide Parteien eine separate Vertraulich­keits­vereinbarung (NDA). Sämtliche im Rahmen des Mandats erhaltenen Informationen, Zahlen, Mitarbeiterdaten und strategischen Überlegungen werden zeitlich unbeschränkt vertraulich behandelt.

19. Ergebnis­verantwortung

Die Auftragnehmerin schuldet eine fachgerecht erbrachte Beratungs­leistung (Sorgfaltspflicht im Sinne von Art. 398 OR), nicht jedoch einen bestimmten wirtschaftlichen Erfolg. Empfehlungen sind Entscheidungs­grundlagen — die unter­nehmerische Verantwortung verbleibt beim Kunden.

20. Mandats­beendigung

Beratungs­mandate können von beiden Parteien jederzeit mit einer Frist von 30 Tagen auf das Monatsende schriftlich gekündigt werden. Bereits erbrachte Leistungen sind in jedem Fall zu vergüten. Retainer werden anteilig abgerechnet.

D. Besondere Bestimmungen für Panda Publishing

21. Verlagsvertrag und Manuskripte

Publikationen unter dem Imprint Panda Publishing erscheinen auf Grundlage eines separaten Verlags­vertrags zwischen der Autorin oder dem Autor und der Panda Gastro GmbH als Verlegerin. Der Verlagsvertrag regelt Rechteübertragung, Tantiemen, Auflagen und Werkrechte.

22. B2B-Bestellungen und Whitelabel

Hotelketten, Gastronomie­filialisten und Verbände können das Hospitality Toolkit in Mengen ab zehn Exemplaren mit individualisiertem Eindruck (Logo, Kapitelreihenfolge, Whitelabel) bestellen. Konditionen werden im Einzelangebot festgelegt. Die Mindest­bestell­menge für Whitelabel-Varianten beträgt 100 Exemplare je Titel.

23. Urheberrecht

Sämtliche Verlags­erzeugnisse sind urheberrechtlich geschützt. Die Vervielfältigung, Weitergabe oder digitale Erfassung ganzer Werke oder wesentlicher Teile bedarf der schriftlichen Zustimmung des Verlags. Zitate im Rahmen des Zitatrechts (Art. 25 URG) sind zulässig.

24. Direktverkauf — Widerrufsrecht

Bei Bestellungen über den Direktverkauf auf pandapublishing.ch durch Konsumenten gilt ein Widerrufsrecht von 14 Tagen nach Erhalt der Ware. Der Widerruf ist formlos per E-Mail an verlag@pandapublishing.ch möglich. Rücksendekosten trägt der Kunde, ausser bei mangelhafter Ware. Sonderanfertigungen (Whitelabel, Sonderdrucke) sind vom Widerrufsrecht ausgeschlossen.

Stand 27. Juni 2026 · Version 1.0
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